AGB für Computer Compass Mitglieder   

Allgemeine Geschäftsbedingungen für mySalesDrive.com

1. Allgemeine Vorschriften

Diese Vereinbarung wird zwischen perform IT GmbH (perform IT) und dem Endkunden (Lizenznehmer) geschlossen.

perform IT behält sich vor, diese Vereinbarung zu modifizieren, zu ändern oder anzupassen. Für den Fall, dass das den von perform IT geschuldeten Leistungsumfang oder dessen Vergütung betrifft, muss das dem Lizenznehmer mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten der Änderung mitgeteilt werden. In diesem Fall ist der Lizenznehmer berechtigt, den vorliegenden Vertrag zu dem Termin zu kündigen, an dem die Änderung in Kraft getreten wäre. Wenn der Lizenznehmer innerhalb der Frist von 4 Wochen nicht widerspricht, werden die Änderungen Vertragsbestandteil. Über alle anderen Änderungen wird der Lizenznehmer informiert.

Die Software wird von perform IT als reine web-Anwendung dem Lizenznehmer zur Verfügung gestellt. Damit sich der Lizenznehmer in den geschützten Bereich der Homepage einloggen kann, erhält er Log-in Daten (Benutzername und Passwort). Er ist verpflichtet, die Zugangsdaten geheim zu halten und als vertrauliche Informationen zu behandeln. Keinesfalls darf er seinen Benutznamen oder /und sein Passwort anderen Personen zugänglich machen. Sollte der Lizenznehmer dagegen verstoßen, behält perform IT sich sowohl zivil- als auch strafrechtliche Schritte vor.

Allen anderen Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers wird hiermit widersprochen. Sie werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn er sich in Auftragsformularen oder Vertragsdokumenten darauf beruft.

2. Definitionen

Auftragsformular: ein Dokument mit allen Einzelheiten über die bestellte Software (z.B. Profil, Preis, Zahlungsweise)

perform IT : Nur perform IT GmbH und keine verbundenen Unternehmen (definiert in §§ 15 ff AktG). Es umfasst auch keine Zulieferer oder Subunternehmer.

Software: Die Standardsoftware “SalesDrive” und alle Waren- oder Dienstleistungszeichen, die perform IT zur Vermarktung der Software (Objektcode) nutzt, z.B. alle momentanen und zukünftigen Komponenten, Module, Updates, Upgrades und Unterlagen wie Handbücher . Nicht beinhaltet sind Fremdsoftwarekomponenten die perform IT nicht entwickelt hat oder an denen perform IT keine Rechte besitzt.

SaaS: Software as a Service und schliesst die Nutzung der Software über einen begrenzten Zeitraum ein.

Update: Leichte Verbesserungen oder Behebung von Fehlern der Software.

Upgrade: Eine neue Version der Software mit neuen Funktionalitäten.

Use: Installation, Hochladen und Betrieb der Software auf Ihrem System gemäß dieser Vereinbarung.

3. Vertragsgegenstand/Leistungsumfang

Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Einräumung eines Nutzungsrechts (inklusive Hosting der Software) an der Software (Software as a Service) über einen begrenzten Zeitraum wie in der Nutzungsvereinbarung festgelegt. Zusätzliche Dienstleistungen wie z.B. Customizing, Installation und Konfigurierung der Software wird gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt. perform IT stellt den Zugang zu der Software (nur im Objektcode) via Internet zur Verfügung. Jeglicher Zugriff auf den Source Code ist nicht Gegenstand dieser Vereinbarung. Zur Klarstellung sei noch einmal darauf hingewiesen, dass die Software nicht zur zeitlich unbegrenzten Nutzung verkauft wird, stattdessen erhält der Lizenznehmer eine einfache, nicht exclusive und nicht übertragbare zeitlich begrenzte Lizenz. Der Nutzungszeitraum ist in der Nutzungsvereinbarung festgelegt.

Für Computer Compass stellt perform IT eine kundenspezifische Software mit Computer Compass-Logo an einer bestimmten Stelle der Benutzeroberfläche der Software zur Verfügung. Computer Compass Mitglieder sind verpflichtet, nur diese kundenspezifische Version zu benutzen. Sie haben weder das Recht noch den Anspruch darauf, dass perform IT ihm eine andere als diese kunden-spezifischen Version zur Verfügung stellt.

Im Allgemeinen können mit der Software TCO (Total Cost of Ownership) für Papierausgabe- und Scannersysteme berechnet werden. Bezüglich der TCO-Berechnung für die IST-Situation des Kunden hat der Lizenznehmer Zugang zu allen Gerätedaten in der Datenbank. Was die TCO-Berechnung der SOLL-Situation betrifft, hat der Lizenznehmer zu allen Daten Zugang, die er in sein Portfolio hochgeladen hat.

Der Lizenznehmer darf nicht mehr Lizenzen benutzen, wie in der Nutzungs-vereinbarung festgelegt. Die Nutzung erfolgt in Übereinstimmung mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen für Computer Compass Mitglieder, der Nutzungsvereinbarung und dem Rahmenvertrag mit Computer Compass.

Fremdsoftware und Fremdservice wird vertraglich mit der Fremdfirma geregelt. perform IT haftet für keinerlei Schäden, die durch die Benutzung von Fremd-software oder Inanspruchnahme von Fremdservice entstehen.

Dies gilt gleichermaßen und insbesondere für Signalübertragung oder andere Telekommunikationsleistungen gemäß § 3, Nr. 24 TKG, dies ist nicht Vertrags-gegenstand.

Die Spezifikation der Software richtet sich nach der zugrundeliegenden Dokumentation.

4. Technischer Support und Softwarepflege

4.1 Beschreibung

Die Systemvoraussetzungen für SalesDrive sind einsehbar unter www.mySalesDrive.com.

Sollte es hierbei Änderungen geben, wird perform IT diese -wenn möglich- 3 Wochen vorher ankündigen.

Technischer Support ist auf die Unterstützung der technischen Funktionen beschränkt, kaufmännische Problemstellungen sind nicht Gegenstand des Supports.

Support wird in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung gestellt.

Support ist innerhalb der folgenden Zeiten verfügbar: Montag-Donnerstag 8.30-17.00 Uhr (MEZ) und Freitag 8.30 - 16.00 Uhr (MEZ), An gesetzlichen Feiertagen findet kein Support statt. Support wird telefonisch, per e-mail und remote über z.B. Teamviewer angeboten.

Support Anfragen:

Die Annahme jeder Supportanfrage, die nicht ad hoc gelöst werden kann, soll umgehend schriftlich bestätigt werden. Ohne weitere Aufforderung wird perform IT dann eine Rückantwort senden.

Bei einer Rückantwort auf eine Supportanfrage sollte perform IT den vorliegenden Fehler erkannt und bewertet haben, der Support sollte einen Lösungsansatz definiert haben und einen möglichen Arbeitsplan zur Problembeseitigung vorlegen können.

Sollte ein Fehler technisch nicht einfach zu lösen sein, dann wird perform IT zumindest über einen Zeitplan der weiteren Vorgehensweise informieren.

Als Fehlerbehebung sollte perform IT eine Lösung bereitstellen, welche das vorliegende Problem vollständig löst.

Upgrades:

Upgrades werden dem Lizenznehmer angeboten, wenn Sie erhältlich sind.

4.2 Reaktionszeiten und Schweregrade

Die Reaktionszeiten für die Rückantwort und Fehlerbehebung sind im Folgenden definiert.

Schweregrad 1 (S1): Kritischer Fehler

Das Produkt ist nicht mehr funktionstüchtig und der Anwender hat keine Möglichkeit mehr das Produkt zu benutzen. Wichtige Funktionen sind nicht verfügbar. Die Fehler haben zum Absturz beziehungsweise Stillstand des Produktes geführt.

Rückantwort innerhalb: 1 Arbeitstag

Fehlerbehebung innerhalb: 3 Arbeitstage


Schweregrad 2 (S2): Fehler

Das Produkt oder Funktionen des Produktes sind nur eingeschränkt verfügbar. Der Fehler betrifft keine wesentlichen Funktionen die zur weiteren Nutzung notwendig sind. Der Anwender ist allerdings in seinen Arbeitsabläufen sehr eingeschränkt.

Rückantwort innerhalb: 1 Arbeitstag

Fehlerbehebung innerhalb: 10 Arbeitstage

Schweregrad 3 (S3): Leichter Fehler

Das Produkt weist leichte Fehler auf, welche die wesentlichen Funktionen des Produktes nicht einschränken. Hierzu zählen auch so genannte Schönheitsfehler. Die Arbeitsabläufe des Anwenders sind dadurch nur gering oder gar nicht eingeschränkt.

Rückantwort innerhalb: 5 Arbeitstage

Fehlerbehebung innerhalb: 20 Arbeitstage

Schweregrad 4 (S4): Wartung

Das Produkt ist funktionstüchtig, es sind aber Änderungen notwendig, welche mit der nächsten Wartung oder dem nächsten Update behoben werden können.

Rückantwort innerhalb: 10 Arbeitstage

Fehlerbehebung innerhalb: 30-40 Arbeitstage

4.3 Umfang des von der Lizenzgebühr gedeckten Supports

SaaS beinhaltet Updates der im Vertrag beinhalteten Software sowie Support für diese. Updates beinhalten keine Konfiguration, Installation oder Fehlerbehebung von Fremdsoftware. perform IT kann einen durch Fremdhardware, -software oder –dienstleistung beeinflussten Leistungsverlust nicht beeinflussen.

5. Vergütung

Die monatliche Vergütung beinhaltet die Nutzungsgebühr, Hosting, Support im vereinbarten Umfang und Datenbank- und Softwareupdates sowie Backups in regelmäßigen Abständen und die Nutzung der Cloud.

Die Währung ist €.

Alle Preise sind rein netto ohne Berücksichtigung zusätzlicher Kosten wie z.B.für Hardware, Fremdsoftware (z.B. Microsoft Office), Kosten für Telekommunikationsserviceleistungen, Upgrades der Software, u.s.w.

Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer. Steuern, Zölle und Abgaben muss der Lizenznehmer tragen. Soweit gesetzlich zulässig muss der Lizenznehmer perform IT von allen Ansprüchen freistellen, die der Zoll und andere Behörden sowie Dritte an perform IT richten.

Die monatliche Vergütung für SaaS wird gemäß der Nutzungsvereinbarung berechnet und fällig gestellt. Die erste Zahlung ist im Voraus fällig. Nach Eingang der Zahlung bei perform IT erhält der Lizenznehmer seine Zugangsdaten.

Die Geltendmachung von Verzugszinsen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.


Befindet der Lizenznehmer sich in Zahlungsverzug ist perform IT –ungeachtet anderer rechtlicher Möglichkeiten- berechtigt, die Leistungen einzustellen, insbesondere den Account des Lizenznehmers zu schliessen und den Zugang zur Software sofort und ohne vorherige Ankündigung zu sperren. perform IT sollte –soweit das mit vertretbarem Aufwand möglich ist- derartige Maßnahmen zu gegebener Zeit per e-mail ankündigen.

6. Vergabe von Aufgaben an Dritte

Der Lizenznehmer ist damit einverstanden, dass perform IT Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nicht selbst bzw. auf eigenen Systemen oder eigener Infrastruktur durchführt sondern einen oder mehrere Dienstleister oder Subunternehmer auswählen und wechseln kann, mit denen perform IT entsprechende Serviceverträge schliesst (z.B. Prozessorleistung zur Ausführung von Serviceleistungen, etc.). perform IT kann die Dienstleister / Subunternehmer nach vernünftigem Ermessen selbst auswählen.

7. Verfügbarkeit

Der Lizenznehmer verzichtet ausdrücklich darauf, die Software in einer speicherfähigen Form zu erhalten, es handelt sich um eine reine web-Anwendung.

perform IT kann eine Verfügbarkeit der Software von 97% im Jahresdurchschnitt bestätigen bezogen auf ein Zeitfenster von Montag bis Freitag 8:00 -17:00 CET , außer an deutschen Feiertagen.

Zusätzlich muss die Verfügbarkeit für perform IT’s eigene Wartungsarbeiten und Dienstleistungen (z.B: Upload von Updates, Datenbankpflege, Tests, etc.) um bis zu 8 Stunden pro Monat verringert werden. Wenn unter vernünftigen Gesichtspunkten möglich, wird perform IT diese Wartungsarbeiten außerhalb der Geschäftszeiten durchführen.

Im Moment hat sich perform IT für Amazon Web Services Inc. (“Amazon”) als Cloud Provider für die Lizenznehmer entschieden. Perform IT kann den Cloud Provider nach vernünftigem Ermessen wechseln.

8. Nutzungsrecht

Abhängig vom der pünktlichen Zahlung der Vergütung erhält der Lizenznehmer ein einfaches, nicht exklusives nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software für die vertraglich festgelegte Anzahl von Lizenzen. Das Recht ist zeitlich auf die Dauer der Vertragslaufzeit beschränkt. Eine Untervermietung oder anderweitige Ermöglichung der Nutzung durch andere als den genannten Lizenznehmer ist ausdrücklich untersagt.

Hinsichtlich der Lizenzen gilt die vertraglich festgelegte Anzahl der namentlich hinterlegten Lizenznehmer. Das Nutzungsrecht steht jeweils dem namentlich genannten Lizenznehmer zu.

Es ist untersagt, die Software oder Teile davon zu modifizieren, zu verändern, anzupassen, zu reproduzieren, zu übersetzen, weiterzugeben oder anderweitig zugänglich zu machen oder zu verbreiten, außer perform IT genehmigt es vorher schriftlich.

Weiterhin ist es untersagt, die Software oder Teile davon zu kopieren, zurückzuentwickeln oder zu dekompilieren ausser innerhalb der engen Grenzen zur Interoperabilität und anderer im UrhRG aufgeführten Gründe. Die diesbezüglichen gesetzlich festgelegten Rechte des Lizenznehmers bleiben unberührt. Jegliche Veränderung oder Anpassung der Software (Bearbeitung) ist untersagt.

Weiterhin ist es untersagt, die Handbücher zu kopieren, zu verbreiten, zu verändern oder anzupassen.

Jede Verletzung der Nutzungsbedingungen, insbesondere jegliche Verletzung der oben genannten Vorschriften berechtigt perform IT zur sofortigen Sperrung des Zugangs, der Lizenznehmer verliert automatisch alle vertraglich zugesicherten Rechte.

9. Datensicherheit/Backups

Wichtiger Hinweis bezüglich der Datensicherheit im Zusammenhang mit der Capture IT App, die perform IT im App Store zur Verfügung stellt:

perform IT empfiehlt dringend, dass der Lizenznehmer die auf dem iPad einstellbare automatische Updatefunktion (Settings > iTunes & App Store > Automatic Downloads for Apps/Updates) für den Zeitraum der Datenaufnahme beim Kunden vor Ort deaktiviert, einschliesslich des Uploads der Daten vom iPad in die cloud.

Der Lizenznehmer muss auch sicherstellen, dass alle offline back ups für das iPad einschliesslich aller Apps und deren Daten durchgeführt wurden, bevor die automatische Updatefunktion wieder aktiviert oder manuell Updates durchführt werden. Andernfalls besteht die Gefahr des Verlusts der lokal gespeicherten Projektdaten, falls das offline Update nicht fehlerfrei durchgeführt werden kann.

Für die Backups des iPads ist der Lizenznehmer alleiniger Verantwortlicher. Das gilt auch für den Fall, dass perform IT im Zusammenhang mit einem Rahmenvertrag die Durchführung von Backups übernommen hat. Diese Verpflichtung betrifft lediglich Backups von SalesDrive in der cloud. Backups von offline Software ist davon ausgeschlossen und liegt in der alleinigen Verantwortung des Lizenznehmers. Perform IT ist zu keinerlei Supportleistungen für diese Updates verpflichtet, jegliche Haftung für diese Updates ist ausdrücklich ausgeschlossen.

10. Vertragslaufzeit /Kündigung

Die Vereinbarung hat eine Grundlaufzeit von 12 Monaten. Nach Ablauf der Grundlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einer der Parteien schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweilen Vertragslaufzeit gekündigt wird.

Das Recht jeder Partei zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund liegt z.B. vor, wenn der Lizenznehmer die Nutzungsvereinbarung und deren Beschränkungen weiter missachtet obwohl er von perform IT dazu aufgefordert wurden, dies zu unterlassen.

Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

11. Verpflichtungen nach Beendigung des Vertrages

Nach Vertragsende werden alle Lizenznehmerdaten innerhalb von 30 Tagen von allen Systemen von perform IT und dem Provider gelöscht. Auf Wunsch und auf Kosten des Lizenznehmers werden ihm seine Daten ausgehändigt. Das dafür benutzte Speichermedium wählt perform IT nach pflichtgemäßem Ermessen aus. Der Lizenznehmer muss die Aushändigung der Daten spätestens eine Woche vor Ende der Vertragslaufzeit beantragen. perform IT garantiert keine korrekte Aufnahme der Daten in die Software/Plattform/das System eines neuem Dienstleisters.

12. Recht am geistigen Eigentum

perform IT’s Warenzeichen und alle anderen Rechte am geistigen Eigentum an den Produkten – insbesondere der vertraglich relevanten Software – verbleiben einzig und alleine bei perform IT. Der Lizenznehmer erkennt an, dass perform IT’s Warenzeichen und Rechte am geistigen Eigentum alleiniges Eigentum von perform IT sind und ohne vorherige schriftliche Erlaubnis weder von ihm noch von Dritten genutzt werden dürfen.

Die Parteien sind sich darüber einig, das perform IT während der Vertragslaufzeit in der anderweitigen Vermarktung der Software frei ist.

13. Vertrauliche Informationen

„Vertrauliche Informationen” sind alle Informationen (egal ob schriftlich oder in anderer Form) die der Lizenznehmer von perform IT in oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erhält.

Vertrauliche Informationen sind z.B. Existenz und der Inhalt dieser Vereinbarung, Aufträge oder jegliche Information, die perform IT nach pflichtgemäßes Ermessen als vertraulich einstuft (z.B. perform IT’s Geschäftsgeheimnisse, know-how und vertrauliche Informationen bezüglich der Mitarbeiter von perform IT).

Der Lizenznehmer muss alle Dokumente, Daten oder Informationen die er von perform IT schriftlich, in elektronischer oder anderer Form erhält strikt vertraulich behandeln und darf sie nicht an Dritte weitergeben bzw. Dritte davon keine Kenntnis erlangen lassen. Weiterhin muss er perform IT in Kenntnis setzen, wenn sich die Umstände ändern, die ihn zum Empfang der vertraulichen Informationen berechtigen.

Nicht vertraulich behandelt werden müssen Informationen, die (i) bei Vertragsschluss allgemein bekannt waren oder nach Vertragsschluss allgemein bekannt wurden ohne dass dies auf einen Verstoß gegen die geschlossenen Vereinbarung beruht (ii)aufgrund eines Gerichtsbeschlusses oder einer vollstreckbaren Anordnung einer Behörde offengelegt werden müssen. In diesem Fall iste der Lizenznehmer verpflichtet, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen um den Schaden bei einer solchen potentiellen Offenlegung so gering wie möglich zu halten. (iii) Informationen, bei Vertragsschluss schon bekannt waren ohne dass dies auf Vertragsbruch oder einen Gesetzesverstoß beruht.

Angestellten dürfen die vertraulichen Informationen nur insoweit zugänglich gemacht werden, wie dies zur Erfüllung von deren Aufgaben unbedingt notwendig ist. Angestellte müssen die vorgenannten Vorschriften ebenfalls einhalten, soweit sie arbeitsrechtlich dazu verpflichtet werden können. An Berater dürfen vertrauliche Informationen nur weitergegeben werden, wenn diese berufsmässig zur Geheimhaltung verpflichtet sind, wie Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.

Die vorgenannten Verpflichtungen sind zeitlich nicht beschränkt sondern bestehen nach Vertragsende unbegrenzt weiter.

14. Erfüllungsort

Der Lizenzschlüssel wird dem Lizenznehmer von perform IT mit der aktuellen Version der Software 10 Tage nach Erhalt und Annahme des Auftrags zur Verfügung gestellt.

perform IT hat die vertraglichen Pflichten erfüllt, in dem die Software am Knotenpunkt des Rechenzentrums zur Verfügung gestellt wird. Die Vertragsparteien vereinbaren als Erfüllungsort für beide Seiten Nürnberg.

15. Exportbeschränkungen

Der Lizenznehmer verpflichet sich sicherzustellen, dass die Software in kein Land geliefert und in keiner Weise benutzt wird die die Ausfuhrkontrollregelungen irgendeines Landes verletzen. Die Vereinbarung wird unter der Voraussetzung geschlossen, das die Software im Einklang mit diesen Gesetzen genutzt wird.

16. Gewährleistung

Gewährleistung und verschuldensunabhängige Haftung gemäß §536a BGB für Mängel der Software, die bereits bei Vertragsschluss bestanden haben, sind ausgeschlossen.

Ungeachtet dessen soll perform IT während der Laufzeit dieser Vereinbarung gewährleisten, dass die Software die vertraglich zugesicherten Eigenschaften und Spezifikationen hat. Alle Mängel sollen von perform IT in einem angemessenen Zeitraum ab Meldung durch den Lizenznehmer behoben werden. Mängel sind unverzüglich und in schriftlicher Form zu rügen.

17. Haftungsbeschränkung

perform IT ist nur für solche Schäden unbeschränkt haftbar, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen. Dies gilt für gleichermaßen für Erfüllungsgehilfen von perform IT. Weiterhin gilt die unbeschränkte Haftung für Schäden an Leib und Leben oder Ansprüche aus dem ProdHaftG. In allen anderen Fällen ist die Haftung wie folgt beschränkt:

- Bei Vertragsverletzungen, denen lediglich leichte Fahrlässigkeit zugrundeliegt, ist perform IT nur für typische, vorhersehbare direkte Schäden bis zu einer Höchstsumme von (i) 50.000 EUR pro Jahr für Sachschäden und (ii) 10.000 EUR pro Jahr für Vermögensschäden haftbar.

- Die Haftung für Schäden aufgrund der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten aufgrund leichter Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.

- “Wesentliche Vertragsverpflichtungen” sind Pflichten, die für die Durchführung des Vertrages wesentlich sind und bei denen die andere Vertragspartei darauf vertrauen kann, dass sie erfüllt werden.

- Die hier aufgeführten Haftungsbeschränkungen gelten auch für alle Angestellten, Geschäftsführer, verbundene Unternehmen und Erfüllungsgehilfen von perform IT

- perform IT haftet nicht für Schäden, die durch unerlaubte Eingriffe der anderen Vertragsspartei in den Arbeitsablauf entstehen. Dem stehen Eingriffe gleich, die der anderen Partei zuzurechnen sind

- Die Verpflichtung des Lizenznehmers zur Schadensminderung bzw. Verhinderung bleibt unberührt

- perform IT haftet nicht für Schäden oder Nachteile die aus der Abschaltung des Systems oder eines Teils davon resultieren, soweit dies für Wartungs- oder Reparaturarbeiten notwendig ist

18. Schadensersatzpflicht für die Verletzung geistigen Eigentums oder Copyrights

a)

perform IT verpflichtet sich, den Lizenznehmer, seine verbundenen Unternehmen, Tochterunternehmen, leitende Angestellte, Vertreter, Partner, Mitarbeiter und Lizenzgeber für alle Verluste, Schäden, Klagen, Ansprüche, Forderungen, Strafen, Verbindlichkeiten, Kosten oder Aufwendungen, Vergleiche, Urteile,Schiedssprüche und Aktionen jeglicher Art einschliesslich der angemessenen Anwaltsgebühren und Kosten zu entschädigen und schadlos zu halten, sofern perform IT’s Software geistiges Eigentum oder Copyrights des Lizenznehmers oder von Dritten verletzt.

b)

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, perform IT, dessen verbundene Unternehmen, Tochterunternehmen, leitende Angestellte, Vertreter, Partner, Mitarbeiter und Lizenzgeber für alle Verluste, Schäden, Klagen, Ansprüche, Forderungen, Strafen, Verbindlichkeiten, Kosten oder Aufwendungen, Vergleiche, Urteile,Schiedssprüche und Aktionen jeglicher Art einschliesslich der angemessenen Anwaltsgebühren und Kosten zu entschädigen und schadlos zu halten, sofern er geistiges Eigentum oder Copyrights von perform IT oder von einem Dritten verletzt.

c)

Jede Partei soll, auf Anfrage und unter Tragung angemessener Anwaltskosten und Aufwendungen durch die andere Partei, die andere Partei angemessen bei allen Tätigkeiten in diesem Zusammenhang unterstützen.

19. Datenschutzrichtlinien

perform IT erwirbt keine Rechte an den von dem Lizenznehmer im Rahmen dieser Vereinbarung genutzen oder gespeicherten Daten (Daten sind Daten im Sinne des § 3 I BDSG), sofern die Daten nicht von perform IT zur Verfügung gestellt oder ein Teil der Software sind. Ungeachtet dessen ist perform IT berechtigt, die Daten in strikter Übereinstimmung mit Anweisungen des Lizenznehmers im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages über Datenverarbeitung gemäß § 11 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu verwenden, wenn die Parteien dies so vereinbaren.

Ein solcher Geschäftsbesorgungsvertrag über Datenverarbeitung wird separat geschlossen. Er bedarf der Schriftform und muss den Regelungen des BDSG entsprechen.

20. Rechtswahl, Gerichtsstand

Für diese Vereinbarung und für alle Streitigkeiten, die zwischen den Parteien entstehen, gilt ausschließlich deutsches materielles Recht mit Ausnahme der Bestimmungen über Kollissionsrecht. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Der ausschliessliche internationale und nationale Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien aus oder im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung ist Nürnberg.

Ungeachtet dessen, behält sich perform IT das Recht vor, an einem anderen für den Lizenznehmer zuständigen Gericht zu klagen.

21. Verschiedenes

Vertragsänderungen

Alle Mitteilungen, Änderungen, Anpassungen und Benachrichtigungen, die diese Vereinbarung betreffen, haben in schriftlicher Form zu erfolgen. Die Parteien sind sich darüber einig, dass keinerlei zusätzliche mündliche Vereinbarungen existieren.

Übertragung von Rechten und Ansprüchen


Die Parteien sind sich einig, dass es perform IT freisteht, alle Rechte, Ansprüche, etc. aus dieser Vereinbarung an Dritte zu übertragen,einschliesslich aber nicht beschränkt auf die Übertragung von Forderungen zum Zwecke der Refinanzierung.

Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung

Das Recht zur Aufrechnung und Zurückbehaltung besteht nur im Hinblick auf Forderungen und Ansprüchen die unbestritten oder gerichtlich festgetellt sind.

Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung rechtswidrig oder nicht durchsetzbar oder aus irgendeinem Grund ganz oder teilweise ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die rechtswidrige, nicht durchsetzbare oder unwirksame Bestimmung (oder der jeweilige Teil davon) gilt als aus dieser Vereinbarung gestrichen und durch eine Bestimmung ersetzt, die rechts gültig und durchsetzbar ist und der wirtschaftlichen Absicht der Parteien in bestmöglicher Art und Weise dient.


© perform IT V01/2016 (05.12.2016)


Scroll to Top
Scroll to Top